Home | Links | Suche | Kontakt | Sitemap | Jobs | Impressum  

Aktuell
Kanzlei
Arbeitsrecht
Vorschriften
Kosten

Eine Übersicht, auf welche Verwaltungen/Betriebe und Arbeitnehmer das neue Tarifrecht Anwendung findet, ist im Bereich "TVÖD Geltungsbereich", welche wesentlichen Mantelregelungen, unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand, getroffen wurden, ist im Bereich "TVÖD Mantelregelungen", eingestellt.

Die Tariftexte haben wir unter "TVÖD Texte" eingestellt. Aktuelle Entwicklungen werden wir unter "TVÖD  Aktuelles" dokumentieren.

Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben am 13. September 2005 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das neue Tarifrecht soll den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gerecht werden. Wesentliche Reforminhalte sind: Vereinfachung, Deregulierung und Transparenz, Abschaffung eines leistungsfernen Bezahlsystems (keine Lebensaltersstufen oder Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr); Einführung zusätzlicher variabler Entgeltbestandteile ab 2007; flexiblere Arbeitszeitregelungen und vieles mehr.
 
Zu beachten ist, dass für die Arbeitgeber die der Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) angehören entsprechende tarifliche Regelungen noch nicht verhandelt und abgeschlossen worden sind.

Für die Angestellten in Berlin in den Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts etc. bedeutet dies zum Beispiel, dass sich zunächst nichts ändert und das alte Tarifrecht weitergilt. Sofern der jeweilige Arbeitgeber jedoch mit der Beschäftigtengruppe der Arbeiter und der Beschäftigtengruppe der Angestellten im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), der der VKA angehört, organisiert ist (und nicht im VAdöD), wird dieser Arbeitgeber auf alle Beschäftigtengruppen das neue Tarifrecht anwenden. Ob und inwieweit das neue Tarifrecht Anwendung findet muss daher immer sehr genau geprüft werden.

Insbesondere ist natürlich die Frage der zutreffenden Überleitung in das neue Entgeltsystem demnächst wohl eine der brennendsten Fragen, sowohl für die Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmer.

Weitere Informationen:

Tariftexte
TVÖD Geltungsbereich
TVÖD Mantelregelungen
 

 
Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Koenigsallee 7, 14193 Berlin

Telefon
Telefax
E-Mail
(+49) 030.864 797 -0
(+49) 030.864 797 -77
kanzlei@timmermann-
rechtsanwae
lte.de