Eine Übersicht, auf welche Verwaltungen/Betriebe und Arbeitnehmer das neue Tarifrecht Anwendung findet, ist im Bereich "TVÖD Geltungsbereich", welche wesentlichen Mantelregelungen, unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand, getroffen wurden, ist im Bereich "TVÖD Mantelregelungen", eingestellt.
Die Tariftexte haben wir unter "TVÖD Texte" eingestellt. Aktuelle Entwicklungen werden wir unter "TVÖD Aktuelles" dokumentieren.
Der Bund und die Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben am 13. September 2005 mit den
Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das neue Tarifrecht soll
den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und
einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst gerecht werden. Wesentliche Reforminhalte
sind: Vereinfachung, Deregulierung und Transparenz, Abschaffung
eines leistungsfernen Bezahlsystems (keine Lebensaltersstufen oder
Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr); Einführung
zusätzlicher variabler Entgeltbestandteile ab 2007; flexiblere
Arbeitszeitregelungen und vieles mehr.
Zu beachten ist, dass für die Arbeitgeber die der
Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) angehören entsprechende
tarifliche Regelungen noch nicht verhandelt und abgeschlossen
worden sind.
Für die Angestellten in Berlin in den Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts etc. bedeutet dies zum Beispiel, dass sich zunächst nichts ändert und das alte Tarifrecht weitergilt. Sofern der jeweilige Arbeitgeber jedoch mit der Beschäftigtengruppe der Arbeiter und der Beschäftigtengruppe der Angestellten im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), der der VKA angehört, organisiert ist (und nicht im VAdöD), wird dieser Arbeitgeber auf alle Beschäftigtengruppen das neue Tarifrecht anwenden. Ob und inwieweit das neue Tarifrecht Anwendung findet muss daher immer sehr genau geprüft werden.
Insbesondere ist natürlich die Frage der zutreffenden Überleitung in das neue Entgeltsystem demnächst wohl eine der brennendsten Fragen, sowohl für die Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmer.

